Wie werde ich ÖSTA-Prüfer:in?

Zur Abnahme des ÖSTA in Österreich sind jene Personen berechtigt,
- denen nach bewilligtem Ansuchen eine ÖSTA-Prüfungsberechtigung ausgestellt wurde bzw.
- Bewegungserzieher:innen und Lehrkräfte, die im Rahmen des Schulunterrichtes die Prüfungen abnehmen.
Generell prüfen berechtigte Personen im Namen einer Organisation oder Institution, d.h. innerhalb von Sportverbänden und -vereinen, öffentlichen Stellen wie Ministerien und deren verbundenen Einrichtungen wie z.B. der Polizei, dem Österreichischen Bundesheer und allen Österreichischen Bildungseinrichtungen.
- Prüfungsberechtigungen werden von der ÖSTA-Geschäftsstelle nach Abgabe des ausgefüllten und abgestempelten Antrages kostenlos ausgestellt.
- Die erforderlichen Antragsformulare können bei der ÖSTA-Geschäftsstelle kostenlos angefordert werden und sind auf der Homepage unter „Formulare“ verfügbar.
Eingereichte Antragsformulare müssen folgende Angaben enthalten:
- Persönliche Daten (Meldeadresse, Geburtsdatum)
- Sportliche Ausbildung
- Zugehörigkeit wie Verein, Schule, Polizei, Bundesheer, Organisation, Institution
- Stempel von Verband oder Schule bzw. der derzeitigen Dienststelle oder Institution
- Unterschrift der Antragstellerin bzw. des Antragstellers sowie Bescheinigung der Daten durch die oder den Dienstvorgesetzte/n
Kontakt
Die Sportanlage des ASKÖ Brigittenau steht Erwerber:innen und Prüfer:innen für das ÖSTA zur Verfügung. Bitte um vorherige telefonische Anmeldung: ASKÖ Brigittenau, 1200 Wien, Brigittenauer Lände 236, Tel. 332 51 88-1, Fax 332 51 88-6
Informationen im Bereich Schwimmen zum Thema ÖSTA-Prüfungen erhalten Sie auch über den ASBÖ Bundesverband - Ing. Wolfgang Zottl (
Betreffend Bestimmungen für den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens nehmen Sie bitte mit dem Deutschen Olympischen SportBund (www.dosb.de) Kontakt auf oder fordern Sie bei der ÖSTA-Geschäftsstelle den "Prüfungswegweiser" des DOSB an.
Prüfungen in Deutschland
Zur Abnahme des ÖSTA in Deutschland sind jene Personen berechtigt,welche auch die Berechtigung zur Abnahme des Deutschen Sportabzeichens besitzen (lt. Abkommen mit dem Deutschen Sportbund).
Prüfungen in Italien:
Die PrüferInnen des ÖSTA werden darauf hingewiesen, dass der Deutsche Olympische SportBund (DOSB) für das Deutsche Sportabzeichen in Italien einen Beauftragten hat, in dessen Zuständigkeit die Festlegung von Prüfungsterminen und alle anderen für das Deutsche Sportabzeichen relevanten Dinge fällt.

